Foto: Sabine Hertel
Am 12. Mai 2020 entschied das Verwaltungsgericht NÖ zugunsten des Beschwerdeführers und hob das ergangene Straferkenntnis der BH Tulln auf.
Der Richter hatte sich mit dem Fall eines Mannes und seiner Ehefrau zu beschäftigen, die während der Ausgangsbeschränkungen ein befreundetes Ehepaar besuchen wollten. Dem Mann wurde von der BH eine Geldstrafe von gesamt € 660,- vorgeschrieben, die er nun erfolgreich bekämpfte!
Die BH Tulln argumentierte, dass der Mann gegen die Covid-19 Verordnung – zur Verhinderung der Verbreitung von Corona- verstoßen habe, weil er einen öffentlichen Ort betreten habe, ohne dass ein Ausnahmegrund vorgelegen wäre. Zudem stattete der Mann mit seiner Ehefrau einen Privatbesuch bei Freunden ab, was ebenfalls verboten gewesen wäre!
Das Verwaltungsgericht NÖ schaffte nun Klarheit im „Verordnungs-Dschungel“:
„Das Betreten von öffentlichen Orten habe nie einen Grund gebraucht- auch wenn dieser Eindruck durch die Medien so kommuniziert wurde! Auch war es nie verboten, sich in privaten Räumen mit Freunden zu treffen!“
Wir haben darauf bereits in unserem Beitrag vom 7. April 2020 „Es ist mehr erlaubt, als man glaubt!“ (nachzulesen hier) hingewiesen.